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Wettbewerbsrecht Siegen

Kanzlei Kotz – Wettbewerbsrecht Siegen

Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin zusammen mit meinem Vater Hans Jürgen Kotz als Rechtsanwalt und Fachanwalt in Kreuztal ansässig. Wir sind in verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten im Raum Siegen und Bundesweit tätig. Auf dieser Webseite befassen wir uns mit dem Wettbewerbsrecht. Wir informieren Sie über aktuelle Urteile und neue Entwicklungen. Ebenso zeigen wir Ihnen wie Sie sich bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen richtig verhalten, sich gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr setzen oder Ihre Marke effektiv schützen.

Wettbewerbsrecht Siegen

Tätigkeitsschwerpunkten im Raum Siegen und Bundesweit tätig. Auf dieser Webseite befassen wir uns mit dem Wettbewerbsrecht. Wir informieren Sie über aktuelle Urteile und neue Entwicklungen. Ebenso zeigen wir Ihnen wie Sie sich bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen richtig verhalten, sich gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr setzen oder Ihre Marke effektiv schützen.

Neben wirtschaftsrechtlichen Fragen aus dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht, und dem Urheberrecht bieten wir eine ebenso kompetente Beratung in zahlreichen weiteren Rechtsbereichen in unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen sowie auch per Rechtsberatung Online. Zu unseren Fachanwaltschaften in Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, zählen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten auch das Internetrecht, Medizinrecht, Mietrecht und das Baurecht.

Unsere Unterstützung in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten

markenschutz urheberrechte

Markenschutz & Urheberrechte

Möchten Sie Ihre Marke kostengünstig schützen? Oder verstößt jemand gegen Ihre Urheberrechte? Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns. Wir schützen Ihre Marke und setzen Ihre Rechte durch.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann heißt es schnell zu handeln! Setzen Sie sich  mit uns in Verbindung. Wir prüfen die Abmahnung auf Zulässigkeit und raten Ihnen wie Sie weiter vorzugehen haben.

Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb

Bedient sich ein Mitbewerber unlauterer Mittel? Oder fühlen Sie sich als Verbraucher unfair behandelt? Dann Informieren Sie sich hier was erlaubt ist und was nicht! Gerne setzen wir Ihre Rechte durch.

Hilfe im Wettbewerbsrecht anfordern

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht und Urheberrechte. Wurden Ihre Rechte verletzt oder haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Unlauterer Wettbewerb (UWG) und  Wettbewerbsbeschränkungen

Das Wettbewerbsrecht besteht im Wesentlichen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dabei ist das Wettbewerbsrecht der Oberbegriff, welcher grundlegend das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das so genannte Lauterkeitsrecht), und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das so genannte  Kartellrecht) umfasst. Es soll die berechtigten Interessen der Verbraucher, Wettbewerber und der sonstigen Marktteilnehmer schützen und den fairen Wettbewerb sicherstellen.

Das Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht: Spielregeln für faires wirtschaftliches Verhalten

Das Lauterkeitsrecht basiert vor allem auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, welches jedoch von einigen weiteren Bestimmungen anderer Gesetze ergänzt wird. So findet man ergänzende Bestimmungen im Markengesetz, der Preisangabenverordnung sowie auch dem Heilmittelwerbegesetz. Das Kartellrecht hingegen basiert vornehmlich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, welches auch Reglementierungen zum Vergaberecht, also der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, beinhaltet.

Das Handeln aller Markteilnehmer muss im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen. Jeder Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann von einem anderen Marktteilnehmer durch eine Abmahnung geahndet werden. Die Liste der abmahnfähigen Verstöße ist lang, viele Onlinehändler werden aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Widerrufs- und Rückgabebedingungen abgemahnt.

Was versteht man unter einem unlauteren Wettbewerb?

unlauteren wettbewerb stoppen
Das Wettbewerbsrecht für Wettbewerbsfreiheit von Verbrauchern & Marktteilnehmern

Wenn geschäftliche Handlungen Interessen von anderen Marktteilnehmern, von Verbrauchern oder Mitbewerbern, spürbar beeinträchtigen, wird das unlauterer Wettbewerb genannt. Die Allgemeinheit hat ein starkes ureigenes Interesse an unverfälschtem Wettbewerb. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, nachfolgend UWG genannt, soll diesem Interesse Rechnung tragen. Das Wettbewerbsrecht soll generell die Wettbewerbsfreiheit von Verbrauchern und Marktteilnehmern schützen.

Die „schwarze Liste verbotener Wettbewerbshandlungen“ in § 3 Abs. 3

In einer sogenannten schwarzen Liste, die sich in einem Anhang zu § 3 Abs. 3 befindet, sind 30 verbotene Wettbewerbshandlungen aufgeführt, die im Sinne des § 3 Abs. 3 UWG unzulässige geschäftliche Handlungen sind. Was ist wettbewerbswidrig? Das sind vereinfacht gesagt die unwahren Angaben und unzulässige geschäftlichen Handlungen eines Unternehmers.

Unzulässige geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 3 Abs. 3 UWG?

Zu den unzulässigen geschäftlichen Handlungen gehören beispielsweise:

  • Punkt 1 „… die unwahre Angabe eines Unternehmers, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu gehören;“
  • Punkt 2 nennt „… die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung“.
  • Unter Punkt 28 heißt es: „… die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ­ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen“ um nur drei von den aufgelisteten 30 zu nennen.

Urteile und Beiträge aus dem Wettbewerbsrecht

Juristischer Rat und Hilfe

Diese Belästigungen sind leider in der Vergangenheit oft massiv ausgefallen und viele Menschen fühlten sich telefonisch von bestimmten Unternehmen drangsaliert oder gar terrorisiert. Wer eine ausführliche individuelle Rechtsberatung benötigt, vielleicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung anstrengen möchte, wendet sich an einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht. Ein gewerblicher Rechtsschutz kann aber auch bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung in Anspruch genommen werden, die möglicherweise als unberechtigt angesehen wird.

Verschiedene Rechtsgebiete können bei der Klärung teilweise auslegungsbedürftiger Sachverhalte relevant sein und fließen in die Beurteilung der juristischen Fragen und Bewertungen des Tatbestandes mit ein.

Wettbewerbsrechtliche Fachbereiche
(Symbolfoto: carlo fornitano/Shutterstock.com)

Dazu gehören je nach Lage des Falles:

  • das Medienrecht
  • das Urheberrecht
  • das Markenrecht
  • das Werberecht
  • Wirtschaftsrecht und je nach Größe des Unternehmens
  • Gewerberecht oder das Kartellrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Unterstützung vom Rechtsanwalt immer ratsam!

Wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen sollte, empfiehlt es sich immer als erstes Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht zu konsultieren, da es hier nicht selten um immense Summen geht. Die entstehenden Kosten durch Abmahnungen und Schadensersatzansprüche sind von Fall zu Fall recht beträchtlich und die Folgen von Unterlassungsansprüche durch das vorschnelle unterzeichnen einer Unterlassungserklärung weitreichend. Ebenso gilt dies bei der Unterbindung unlauterer Praktiken des Mitbewerbers, der mit Hilfe solche Massnahmen dem eigenen Geschäftsbetrieb oder den Verbrauchern  erhebliche Schäden zufügen kann. Wir stehen mit unserem Namen für einen fairen Wettbewerb. Wir beraten Sie sowohl wenn Sie abgemahnt wurden, als auch wenn Sie das unlautere Handeln eines Mitbewerbers unterbinden möchten.

Die Wettbewerbszentrale

Für Fairness im Wettbewerb sorgt in Deutschland auch die Wettbewerbszentrale. Sie ist die einflussreichste und größte Selbstkontrollinstitution, die das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb bundesweit durchsetzt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. umfasst ca. 2.000 Verbände und Unternehmen wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern  sowie Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft.

Zu den Aufgaben der Wettbewerbszentrale gehören vor allem die Überwachung und Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, sowie die Aufklärung, Belehrung und auch Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und des fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, bei welchen es sich vor allem um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) handelt, steht der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.  als klagebefugte Institution der Wirtschaft ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch (nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) gegen den Verursacher der Verletzung zu. Normalerweise erstellt die Wettbewerbszentrale bei einem solchen Verstoß zunächst eine Abmahnung gegen den Wettbewerbsverletzer, um eine schnelle gütliche und außergerichtliche Beilegung der Wettbewerbsstreitigkeit zu erwirken. Erst nach Ausbleiben einer solchen Lösung kann mittels einer Unterlassungsklage vor einem Zivilgericht das Recht durchgesetzt werden.

Bei uns finden Sie sich jedezeit gut aufgehoben. Nicht nur im Raum Siegen, sondern selbstverständlich auch Bundesweit!

Natürlich beraten wir Sie auch zum Thema Markenschutz, Urheberecht und anderen Themen die das Internetrecht und  Medienrecht betreffen.

Bei uns erhalten Sie schnell und kompetente Hilfe bei:

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir prüfen zunächst die erhaltene Abmahnung auf seine rechtliche Richtigkeit. Entspricht diese nicht der aktuelle Rechtslage und ist somit unberechtigt oder gar unzulässig, zeigen wir Ihnen auf wie Sie sich dagegen wehren können. Liegt tatsächlich ein abmahnwürdiger Verstoß Ihrerseits vor besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Durch Fehler und vorschnelles unterschreiben so genannter Unterlassungserklärungen verschlimmert sich die Lage nicht selten dramatisch mit weitreichenden Folgen. Ob berechtigt oder nicht: Schnelles handeln ist in jedem Fall unabdingbar. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben zögern Sie also nicht zu lange. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular und erhalten unsere Ersteinschätzung. 

Wettbewerbsverstöße durch Mittbewerber

Wettbewerbsverstöße durch Mittbewerber

Fühlen Sie sich als Unternehmer durch unlautere Praktiken eines Mitbewerbers belästigt?

Dann sind Sie natürlich auch in solchen Fällen bei uns gut aufgehoben. Wir unterstützen Sie bei der Ahndung und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der Mitbewerber. Hierbei gehen wir konsequent gegen unlauteren Wettbewerb und den Einsatz solcher Praktiken vor. Die Durchsetzung berechtigter Unterlassungsansprüche erfolgt in der Regel durch Abmahnung und einstweiliger Verfügung. Wir schützen Ihr Unternehmen effektiv und fair. Nur so können Sie sich und Ihr Unternehmen wirkungsvoll und weitreichend vor unlauterem Verhalten Ihrer Mitbewerber schützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein Verstoß festgestellt haben oder ein unlauteres Handeln vermuten. Wir prüfen diesen Tatbestand schnell möglich und besprechen die zur Verfügung stehenden Mittel und das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen

Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen

Möchten Sie sich als Unternehmer bereits im Vorfeld vor Abmahnungen und Unterlassungsansprüche schützen?

Auch dann können wir als Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Wir beraten Sie ebenfalls bei der wettbewerbskonformen Gestaltung ihrer Webseite, Ihres Onlineshops oder bei Werbemaßnahmen. So beugen Sie schon im Vorfeld kritische Abmahngründen vor. Da es hier auch immer wieder Neuerungen und Regelungen gibt, welche Sie als Laie oft nicht immer nachvollziehen können, man denke beispielsweise nur an die aktuell geltenden Regelungen bezüglich der DSGVO, halten wir Sie in unserem Blog auch immer auf den neusten Stand. Gerne prüfen wir Ihren Internetauftritt auf eventuelle Fallstricke und bringen Sie auf den aktuellen rechtskonformen Stand. Vorsorge ist auch im Internet immer der beste Schutz

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
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Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!