Sinn und Zweck einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist es, den Abgemahnten auf außergerichtlichem Wege zur Unterlassung seines wettbewerbswidrigen Verhaltens zu bewegen.
Jede Abmahnung ist mit der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Der Abgemahnte soll sich unter Androhung einer erheblichen …