OLG Frankfurt, Az: 6 U 246/13, Urteil vom 06.03.2014
Leitsatz
1. Durch das StVO-Zeichen Nr. 229 behördlich gekennzeichnete Taxihalteplätze, die sich auf nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten, jedoch durch den Eigentümer dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestellten (sog. …