Jeder Abmahnung im Sinne des Wettbewerbsrechts liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Mit ihrer Hilfe möchte der Abmahner sicherstellen, dass der Abgemahnte den ihm zu Last gelegten Wettbewerbsverstoß nicht wieder begeht. Dementsprechend verpflichtet die Unterlassungserklärung den Unterzeichner ein bestimmtes, wettbewerbsrechtswidriges Verhalten …