Als wettbewerbsrechtliche Abmahnung bezeichnet man die Mitteilung eines Marktteilnehmers an einen Konkurrenten, dass sich dieser durch eine bestimmte Handlung unlauter bzw. wettbewerbswidrig verhalten hat. Die Abmahnung ist stets mit der Forderung an den Konkurrenten verbunden, das beanstandete Verhalten künftig zu …