Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, sieht sich einer Fülle von gesetzlichen Anforderungen und Pflichten gegenüber. Der Gesetzgeber hat sehr strenge Vorgaben gemacht, um die Rechte private Verbraucher, aber auch die der anderen Marktteilnehmer, zu schützen. Ein Online-Händler muss seine Kunden beispielsweise ausführlich über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte informieren, stets für eine exakte Preisauszeichnung sorgen und eine korrekte Anbieterkennzeichnung vorhalten. Darüber hinaus gibt es, abhängig von der Art der angebotenen Produkte und Leistungen, zahlreiche Informationspflichten, beispielsweise zu den Möglichkeiten der Batterierückgabe oder der Entsorgung von Verpackungsmaterialien.
Unklare und komplizierte Rechtslage – Gesetzgeber und Gerichte hinken der Entwicklung hinterher
Die entsprechenden Vorschriften wurden ursprünglich für den stationären Handel geschaffen, wo sie die wenigsten Händler vor Probleme stellen. Im Internet hingegen, erweist sich die hundertprozentige Einhaltung der Gesetze als schwierig. Im Einzelfall ist die korrekte Umsetzung aufgrund der technischen Gegebenheiten des neuen Mediums gar nicht möglich. Die Gerichte bemühen sich die ordnungsgemäße Anwendung des Wettbewerbsrechts auf den Online-Handel zu präzisieren, fällen aber mitunter höchst zweifelhafte oder widersprüchliche Urteile.
Dem Gesetzgeber ist es bislang auch nicht ausreichend gelungen die geltenden Vorschriften den spezifischen Anforderungen des Internets anzupassen. Die Leidtragenden sind die Online-Händler, sie müssen mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit leben, die durch immer neue Urteile häufig nur noch schlimmer wird. Clevere Geschäftemacher und Anwälte nutzen die Situation um mit Abmahnungen das schnelle Geld zu machen. Einige Händler setzen die wettbewerbsrechtliche Abmahnung auch ganz gezielt ein, um lästige Konkurrenten in ihrer Geschäftstätigkeit zu beschneiden oder ganz vom Markt zu drängen. Sie nutzen die schwammige Rechtslage und die Unwissenheit der Händler schamlos aus und werden nicht müde immer neue Abmahngründe zu (er)finden.
Abmahnungen vermeiden – Wir kümmern uns um Ihren rechtssicheren Online-Auftritt
Jeder Online-Händler ist gut beraten für einen rechtlich einwandfreien Online-Auftritt zu sorgen. Wer die rechtlichen Aspekte des Handels außer Acht lässt, läuft immer Gefahr eine teure Abmahnung zu kassieren. Die damit verbundene Unterlassungserklärung gilt für mindestens 30 Jahre und kann die Geschäftstätigkeit empfindlich einschränken.
Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen-Kreuztal beschäftigen uns seit Jahren mit dem Wettbewerbsrecht und wissen, welche Pflichten und Vorschriften Online-Händler unbedingt beachten müssen, um eine Abmahnung zu vermeiden. Wir kennen die größten Abmahngefahren und beobachten die neuesten Abmahngründe mit denen die Händler konfrontiert werden. Gerne überprüfen wir Ihren Online-Auftritt, beispielsweise Ihren eBay- oder Amazon-Shop, auf abmahnfähige Fehler und sorgen für eine schnelle Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung. Sprechen Sie uns einfach an, wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Siegen-Kreuztal, aber auch per E-Mail, Telefon oder Fax zur Verfügung.