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Wie auf eine Abmahnung reagieren?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist für viele Händler ein Schock. Unter dem Druck der üblicherweise sehr kurzen Frist bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, begehen sie häufig Fehler, die sich anschließend bitter rächen können. Das Beste was Sie nach einer Abmahnung tun können, ist kühlen Kopf bewahren und schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Wir, die Rechtsanwälte Kotz stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Zunächst gilt es die Rechtmäßigkeit der Abmahnung abzuklären. Wurde der abgemahnte Wettbewerbsverstoß tatsächlich begangen? Ist der Verstoß gravierend genug um eine Abmahnung zu rechtfertigen oder liegt er unterhalb der Bagatellgrenze? Besteht ein reales Wettbewerbsverhältnis zum Abmahner, darf er überhaupt eine Abmahnung aussprechen?

Geht es dem Abmahner lediglich um die Generierung eines Kostenerstattungsanspruchs gegenüber dem Abmahnopfer, handelt es sich also um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung? Diese und ähnliche Fragen gilt es zu klären und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung einwandfrei festzustellen.

Wichtig: Jede Abmahnung erfordert eine schnelle Reaktion, werfen Sie das Schreiben nicht weg und lassen Sie die gesetzte Frist nicht einfach verstreichen. Die Annahme der Abmahnung zu verweigern ist auch keine erfolgversprechende Strategie, der Abmahner ist nicht verpflichtet die Absendung und Zustellung der Abmahnung zu beweisen. Bei Nichtannahme steigt das Risiko für ein teures Gerichtsverfahren.

Abmahnung anerkennen und Unterlassungserklärung abgeben

Bei einer gerechtfertigten Abmahnung hat der Gegner einen nicht widerlegbaren Unterlassungsanspruch. Wer die geforderte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgibt, riskiert ein teures Gerichtsverfahren. Deshalb raten wir im Einzelfall zur rechtzeitigen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um eine selbst formulierte Verpflichtungserklärung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, aber die Interessen des Abgemahnten wahrt. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die sich in der Original-Unterlassungserklärung finden, werde aus der modifizierten Version gestrichen. Sie beschränkt sich allein auf die strafbewehrte Verpflichtung den abgemahnten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nicht mehr zu begehen. Das reicht aus um ein kostspieliges Gerichtsverfahren sicher zu vermeiden. Über die Rechtsanwaltsgebühren und die eventuell im Raum stehenden Schadensersatzforderungen kann man anschließend in Ruhe mit der Gegenseite verhandeln. Erfahrungsgemäß können wir hier durch geschicktes Vorgehen eine erhebliche Reduktion der Forderungen erzielen.

Wichtig: Unterschreiben Sie nie die geforderte Original-Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt. Sie wurde konzipiert um alle Interessen des Gegners voll durchzusetzen und schränkt ihre Rechte stärker ein als Sie es von Rechts wegen hinnehmen müssten.

Die Gegenabmahnung

Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfenDie Gegenabmahnung ist eine gute Methode um dem Gegner die Grenzen aufzuzeigen und den eigenen Schaden zu minimieren. Aufgrund der teils komplizierten und schwammigen Rechtslage, ist es für einen Online-Händler kaum möglich sich jederzeit an die geltenden Gesetze zu halten. Es gibt fast keinen 100% rechtskonformen Online-Auftritt, bei genauer Überprüfung findet sich immer ein Grund zur Abmahnung. Der Abmahner ist in der Regel selbst verwundbar, deshalb kann es im Einzelfall möglich und sinnvoll sein, auf eine Abmahnung mit einer sofortigen Gegenabmahnung zu reagieren. Auf diese Art wird eine Pattsituation hergestellt. Beide Seiten sehen sich plötzlich mit einem Unterlassungsanspruch und einer Kostennote konfrontiert und verzichten im Ergebnis häufig auf ihre wechselseitigen Ansprüche. Jede Partei kommt für die eigenen Anwaltskosten auf und die Angelegenheit ist erledigt.

Unbegründete Abmahnung zurückweisen / negative Feststellungsklage einreichen

Gegen eine nicht gerechtfertigte oder gar rechtsmissbräuchliche Abmahnung kann der Abgemahnte eine so genannte „negative Feststellungsklage einreichen. Dann klärt das Gericht, ob die Abmahnung wirklich berechtigt ist oder nicht. Sinn und Zweck einer negativen Feststellungsklage ist die Feststellung, dass der eingeforderte Unterlassungsanspruch nicht besteht. Mit Hilfe der Klage kann der Abgemahnte schnellstmögliche Rechtssicherheit herbeiführen, er muss nicht mit der Gegenseite verhandeln, keine Unterlassungserklärung abgeben und keine Gegenabmahnungsstrategie fahren. Vor Gericht steht der Abmahner in der Beweislast, er muss die Rechtmäßigkeit seiner Abmahnung nachweisen, kann er das nicht, hat er die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wir kämpfen für Ihre Rechte

Es gibt keine allgemeingültige Handlungsempfehlung um einer Abmahnung zu begegnen. Das richtige Vorgehen richtet sich immer nach dem Einzelfall. Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen-Kreuztal, befassen uns seit Jahren mit dem Wettbewerbsrecht und verfügen über die nötigen Fachkompetenz und Erfahrung um abgemahnte Mandanten optimal zu vertreten.

Wenn Sie eine Frage zum Thema Abmahnung haben, eine rechtlichen Einschätzung benötigen oder einen anwaltliche Vertretung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir kämpfen für Ihre Rechte, weisen ungerechtfertigte Abmahnungen zurück und schützen ihre Interessen für den Fall, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Hilfe im Wettbewerbsrecht anfordern

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht und Urheberrechte. Wurden Ihre Rechte verletzt oder haben Sie eine Abmahnung erhalten?

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